Zum Hauptinhalt springen


Factoring Schweiz

Forderungsverkauf

 

Factoring Schweiz

Verkauf von Forderungen

Ihr Ansprechpartner in der Schweiz

Heydt, Reims & Partner GmbH & Co. KG

Zentrale
Carl-Zeiss-Straße 2
D-63755 Alzenau

Stefan Reims

Fon: +49 (0) 6023  94776-20
Kontaktformular

HRP ist eine Fachmaklergsellschaft - Kreditversicherungsmakler, die sich seit ihrer Gründung im Jahre 1992 auf folgende Spezialthemen spezialisiert hat. 

Unsere Spezialthemen für Unternehmen sind: 

Weitere Themen sind:

Factoring - Quick-Check

Kann ich denn mit meinem Unternehmen überhaupt Factoring einsetzen?

Das muss natürlich im Einzelfall geprüft werden, aber wenn Sie folgende Fragen mit JA beantworten können, ist die Wahrscheinlichkeit hoch:

  • B2B-Geschäftsmodell mit gewerblichen Kunden
  • Jahresumsatz > CHF 500.000
  • standardisierte Services / Stammkunden
  • Ihre Rechnungen sind > CHF 250 und
  • haben Forderungslaufzeiten zwischen 10 und 120 Tagen und
  • die zugrunde liegende Leistung ist vollständig erbracht.

Um hier schnell zu Entscheidungen zu gelangen und Interessenten ein schnelles Feedback geben zu können, gibt es die Möglichkeit für einen Factoring-Quick-CHeck.

Schicken Sie uns einfach Ihre OP-Liste zu.Wir lassen diesen über unseren Factoringpartner checken und dann wissen wir sehr zeitnah Bescheid, ob Ihr Unternehmen für eine Factoringverfahren geeignet ist.

Die OP-Liste senden Sie bitte an Stefan Reims:

HRP bietet seine Tätigkeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz an.

 Forderungs- und Finanzierungsmanagement

Wir sichern Sie ab!   ". . . es ist die Strategie, die den Unterschied ausmacht"

HRP bringt A und B zusammen, wir kennen den Markt!

Factoring in der Schweiz

Factoring als alternative Finanzierung hat in der Schweiz mittlerweile ein große Bedeutung.

Factoring ist der Verkauf von Forderungen/ Verkauf von Rechnungen gerade für mittelständische und exportorientierte Unternehmen in der Zukunft unverzichtbar. In den letzten Jahren waren die Fatoringzuwachsraten in der Schweiz zweistellig. 

Die Angebotsseite ist vielseitig und bietet große Chancen und Perspektiven, sowohl für die Unternehmen als auch für Factoringanbieter/ Factoringinstitute.

Jahrzehntelang gab es in der Schweiz nur eine einzige bedeutende Factoring-Gesellschaft. Inzwischen zählt der im Jahr 2004 gegründete Schweizerische Factoring-Verband immerhin eine Vielzahl von Mitgliedern.

Der Anstieg der Factgoringanbieter/Factoringinstitute ist auch der stetigen Anfrage von Unternehmen geschuldet, die bankenunabängige Finanzierungen suchen. 

Zum Teil hervorgerufen, dass sich die Schweizer im Hinblick auf Basel II und Basell III immer schwerer tun, die Unternehmen unkompliziert mit Liquidität zu versorgen.

In der Schweiz hatte auch Tradition, dass sich die Unternehmen aus Eigenmitteln finanziert haben. Die Quote lag bei etwa zwei Dritteln aller Schweizer Klein- und Mittelunternehmen.

Konjunkturelle Schwankungen oder Einbrüche, die sich auch in der exportorientierten Schweiz stark bemerkbar machen, zwingen immer mehr Schweizer Firmen, das Thema Fremdfinanzierung anzugehen.  

Rahmenbedingungen

Andererseits verlangen speziell für das Factoring wichtige Rahmenbedingungen in der Schweiz besondere Beachtung. So ist beispielsweise eine mit Abtretungsverbot des Debitors belegte Forderung nach Schweizer Recht nicht abtretbar.

Eine zu § 354 a des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) analoge Regelung, nach der Forderungen trotz Abtretungsverbot rechtswirksam gekauft werden können, fehlt in der Schweiz.

Zu beachten ist das Mehrwertsteuergesetzes, das in Artikel 15 Absatz 4 die Haftung des Zessionars (also der Factoring-Gesellschaft) für Mehrwertsteuerschulden des Zedenten festlegt, vergleichbar dem § 13 c des deutschen Umsatzsteuergesetzes.

    Zu beachten sind für die laut Gesetzestext praktisch unbegrenzte Haftung Artikel 23 bis 25 (Mehrwertsteuerverordnung), die eine Konkretisierung vornehmen.

    Es bleibt aber bei der Haftung, und Factoring-Gesellschaften, die sich in diesem Punkt keinem Risiko aussetzen wollen, werden in den Factoring-Verträgen entsprechende Rückbehalte für die acht Prozent Mehrwertsteuer vereinbaren, wodurch sich die verfügbare Liquidität für die Kunden reduzieren wird.

    Die Revision des Mehrwertsteuergesetzes bringt aber auch eine Neuerung mit sich, die erhebliche Auswirkungen auf die Vergabe von Blankokrediten durch Banken haben dürfte:

    Mehrwertsteuerforderungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung rücken neu in die privilegierte zweite Konkursklasse vor. Dadurch reduziert sich im Konkurs des Kreditnehmers gegebenenfalls die Haftungsmasse.

    Folge dieser Gesetzgebung ist, dass die Globalzessionen als Kreditsicherheit wieder zunehmen dürfte.

    Die Factoring-Gesellschaften ihrerseits werden vermehrt mit der Gefahr kollidierender Zessionen konfrontiert sein. Und in der Schweiz gilt hier grundsätzlich das Prinzip der zeitlichen Priorität. Trotzdem dürfte der Schweizer Factoring-Markt weiterhin stark wachsen, sofern die Angebotsseite mit der Bedarfsentwicklung Schritt halten kann.

    Perspektiven für neue Anbieter

    Die regulatorischen Bestimmungen in der Schweiz lassen eigentlich verhältnismässig viel Freiraum. Eine Banklizenz ist nicht nötig.

    Factoring unterliegt gegenwärtig nicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma), zu beachten sind hingegen die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei.

    Dennoch tun sich ausländische Anbieter ohne Schweizer Niederlassung und Personal schwer. Grund dafür dürften vor allem die strukturellen Besonderheiten sein: verhältnismäßig viele kleine Firmen, ausgeprägte Exportorientierung, Mehrsprachigkeit und eine in den Nachbarländern oft als überraschend fremd empfundene Mentalität. Außerdem erwarten die Kunden natürlich eine Finanzierung in Schweizer Franken, was für ausländische Factoring-Anbieter unter Umständen eine Hürde in der Refinanzierung mit sich bringt.

    Prüfen Sie vor Geschäftsaufnahme Ihren Geschäftspartner:

    Zuverlässige Informationen sind wichtiger als persönliche Eindrücke. Bevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie daher immer die Bonität Ihrer Kunden überprüfen. Potenzielle Auskünfte finden Sie hier:

    • Online-Bundesanzeiger
    • Zuständige IHK
    • Handelsregister

    Auskunfteien in Deutschland

    • Verband der Vereine Creditreform e.V. 
    • Hoppenstedt Holding
    • SCHUFA Holding AG
    • Bürgel Wirtschaftsinformationen
    • Arvato Infoscore
    • Dun & Bradstreet
    • Kredit-Control
    • Deltavista
    • Scoredex
    • Kreditech

    Auskunfteien in Österreich:

    • Kreditschutzverand von 1870
    • Alpenländsicher Kreditorenverband
    • Bisnode
    • Firmen ABC Markteting GmbH
    • unimedia GmbH

    Auskunftei in der Schweiz:

    • CRIF (ehenmals Deltavista Schweiz)

    Weitere ausführliche Informationen zu Factoring finden Sie auf unserer HRP-Webseite

    HRP Factoringkalkulator

    Besuchen Sie unseren Factorinkalkulator, der Ihnen eine erste Einschätzung vermittelt, mit welchen Factoringkosten Sie für Ihr Unternehmen kalkulieren müssen. 

    Wenn Sie es genau wissen, holen wir Ihnen gern ein oder mehre Factoringangebote für Ihr Unternehmen ein. Alleine in Deutschland gibt es derzeit an die 200 Factoringgesellschaften, die den gewerblichen Forderungsankauf betreiben. 

    HRP hat Kontakt zu den wichtigsten Factoringgesellschaften im deutschsprachigen Raum.

    Schweizerischer Factoringverband - Richtlinien

    SFAV-Mitglieder verpflichten sich zu einem fairen und korrekten Geschäftsgebaren und zur Einhaltung der SFAV-Richtlinien:

    Wenn Sie mehr über den schweizerischen Factoringverband wissen wollen, dann klicken Sie bitte hier

    Asermo AG

    HRP Kooperationspartner in der Schweiz für

    • Finanzieren
    • Vorsorge
    • Versichern

    Sie haben Bedarf als Privatperson oder KMU.

    Dann gehen Sie bitte auf die HRP Webseite HRP Aktuell Asermo AG.